Zuschauerteilausschluss droht bei weiteren Vergehen
Die Spruchkammer des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbands hat die Alemannia zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro verurteilt. Die Hälfte der Strafe wurde auf Bewährung ausgesetzt, 750 Euro sind sofort fällig. Der Bewährungszeitraum beträgt ein Jahr. Bei weiteren gravierenden Vorfällen werden automatisch die restlichen 750 Euro fällig, außerdem muss die Alemannia mit einem Zuschauerteilausschluss rechnen.
Grund für die Verurteilung war der Einsatz von Pyrotechnik im Aachener Fanblock vor dem Anpfiff des Auswärtsspiels bei Viktoria Köln am 31. Oktober.
Die Alemannia distanziert sich von den Vorkommnissen. Überführte Täter müssen neben einem Stadionverbot damit rechnen, dass Schadensersatzansprüche gegen sie geltend gemacht werden.
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