Mo, 29. Juni 2015

Information zur Beitragsordnung

Anlässlich der Jahreshauptversammlung am 23. Juni 2015 haben die Mitglieder mit überwältigender Mehrheit eine Beitragssatzung für den  Aachener Turn- und Sportverein Alemannia 1900 e.V. beschlossen.

Diese Beitragsordnung ist nachfolgend widergegeben.

Wir möchten insbesondere darauf hinweisen und um Beachtung bitten, dass wir zukünftig mit der Rechnungsstellung eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5,00 € zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag erheben werden, sofern uns vom Mitglied kein Lastschriftmandat erteilt wurde. Hiermit sollen die uns entstehenden Mehrkosten bei fehlendem Lastschriftmandat ausgeglichen werden.

Wir würden es sehr begrüßen, wenn möglichst viele weitere Mitglieder unserem Wunsch zu einem Lastschriftmandat folgen könnten. Das entsprechende Formular ist auf der Homepage im Bereich „Mitglieder“ eingestellt, kann nach dem Ausfüllen ausgedruckt und mit der Unterschrift versehen per Post abgeschickt werden an

Alemannia Aachen -  Mitgliederverwaltung -, Krefelder Str. 205, 52070 Aachen

oder auf der Geschäftsstelle bzw. beim Fanshop zu den bekannten Öffnungszeiten abgegeben werden.

Aachener Turn- und Sportverein Alemannia 1900 e.V.
Das Präsidium

 

Vorbemerkung

Mitglied bei der Alemannia zu sein, ist eine Herzensangelegenheit. Durch die Mitgliedschaft bringt jedes Mitglied zum Ausdruck, dass es Teil des Vereins sein und ihn unterstützen will.

Die Regelungen in dieser Vereinsordnung beziehen sich gleichermaßen auf Frauen und Männer. Soweit in dieser Vereinsordnung im Zusammenhang mit Ämtern und Funktionen nur die männliche Bezeichnung verwendet wird, dient dies ausschließlich der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit der jeweiligen Regelung. Durch die Verwendung ausschließlich männlicher Bezeichnungen soll nicht infrage gestellt werden, dass jedes Mitglied Anspruch auf eine Anrede hat, die seinem Geschlecht entspricht, und dass der Zugang zu allen Ämtern Frauen und Männer in gleicher Weise offensteht.

§ 1     Ermächtigungsgrundlage

Grundlage für die Beitragsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung.

§ 2     Beitragspflicht

2.1 Jedes Vereinsmitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag entsprechend den nachstehenden Regelungen zu zahlen.

2.2 Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

§ 3     Bedeutung der Beitragszahlung für den Verein

Das Beitragsaufkommen der Mitglieder ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer Beitragspflicht in vollem Umfang und pünktlich nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber den Mitgliedern erbringen.

§ 4     Höhe des Beitrags

4.1    Die Mitglieder haben folgende Jahresbeiträge zu zahlen:

Vollzahler

60,-- €

Ermäßigt

(gegen Nachweis für Studenten, Schüler, Auszubildende, Rentner und Schwerbehinderte)

50,--

Jugendliche

(bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)

30,-- €

Kiddys

(bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres)

0,-- €

Familien

(Eltern einschließlich aller Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)

120,-- €

 

4.2    Für die Höhe des Beitrags ist der am Fälligkeitstag bestehende Status maßgeblich.

4.3    Kündigungen sind entsprechend der Vereinssatzung nur zum Ende des Geschäftsjahres (z.Zt. 31.12.) zulässig und müssen spätestens drei Monate vor Ende des jeweiligen Geschäftsjahres durch eingeschriebenen Brief oder gegen schriftliche Bestätigung in der Geschäftsstelle erfolgen. Bei einer Kündigung bleibt das Mitglied für die bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft entstandene Beitrags- und Zahlungsverpflichtungen verpflichtet.

4.4    Die Abteilungen dürfen durch Beschluss der jeweiligen Abteilungsversammlungen hiervon abweichende Beiträge festsetzen.

§ 5     Fälligkeit der Beiträge und Zahlung

5.1    Der Mitgliedsbeitrag ist zum 01. Januar eines jeden Jahres in einer Summe fällig und bis spätestens zum 10. Januar zu entrichten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Beitrags an.

5.2    Im Sinne einer effizienten Beitragserhebung und zur Vermeidung von Verwaltungskosten ist die Erteilung eines Lastschriftmandats erwünscht. Daher wird bei Nichterteilung eines Lastschriftmandats eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5,-- € zusätzlich zum jeweiligen Mitgliedsbeitrag erhoben. Für die Zahlung gelten die Regelungen zum Mitgliedsbeitrag entsprechend. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst, sind die dem Verein dadurch entstehenden Kosten und Gebühren vom Mitglied zu erstatten.

§ 6     Beitragsrückstand

Für bei einem Beitragsrückstand erforderliche Mahnungen wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,-- € je Mahnung erhoben. Für Minderjährige haften deren gesetzliche Vertreter.

§ 7     Aufnahmegebühr

Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

§ 8     Umlage

Über eine zusätzliche Umlage zur finanziellen Absicherung des Vereins entscheidet im Bedarfsfalle eine Mitgliederversammlung.

§ 9     Änderung der Beitragsordnung

Änderungen der Beitragsordnung werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§ 10   Ergänzende Geltung

10.1  Bei Angelegenheiten, für die diese Beitragsordnung keine Regelung trifft, gilt ausschließlich die Vereinssatzung.

10.2  Bei Widersprüchen zwischen der Vereinssatzung und dieser Beitragsordnung, hat die Vereinssatzung Vorrang.

§ 11   Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.

 

 

 

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