Strafe für Oberhausen Spiel festgelegt
Das Sportgericht des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) verurteilte die Alemannia zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro, weil beim Spiel in Oberhausen am 10. August 2018 bei zwei Oberhausener Eckbällen Wurfgeschosse aus dem Aachener Stehplatzblock in Richtung des jeweiligen Schützen sowie des Schiedsrichter-Assistenten flogen. Der WDFV hatte die Strafe zunächst sogar noch höher angesetzt. Aufgrund des Einspruchs der TSV Alemannia Aachen GmbH wurde die Strafe jedoch reduziert.
Nachdem die Alemannia in den vergangenen Monaten und Jahren mehrfach wegen unsportlichen Verhaltens vom Sportgericht des WDFVs zu Geldstrafen verurteilt wurde, drohen dem Verein bei weiteren Vergehen noch höhere Geldstrafen. Der WDFV weist in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass "sich die Strafe für Wiederholungstäter jedes Mal erhöht."
Geschäftsführer Martin vom Hofe: „Wir distanzieren uns von einem solchen Verhalten Einzelner. Es verstößt gegen unsere Werte. Wir appellieren an alle Alemannen, unsere Mannschaft lautstark, aber friedlich anzufeuern.“
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