Mit der Tivoli-Karte hat die Alemannia für ein Zahlungsmittel eingeführt, mit dem Getränke und Speisen bargeldlos an den Kiosken bezahlt werden können. Darüber hinaus dient die Tivoli-Karte Dauerkartenbesitzern als Eintrittskarte und Mitgliedern als Mitgliedsausweis.
Im Folgenden finden Sie alles Wissenswerte über die Tivoli-Karte. Sie werden sehen, wie einfach und bequem Ihnen die Tivoli-Karte den Besuch im Stadion macht.
Warum wird im Tivoli bargeldlos mit Karte gezahlt?
Wo kann ich die Tivoli-Karte erwerben?
Dauerkarteninhaber und Mitglieder erhalten ihre Tivoli-Karte per Post. Ihre Karten enthalten bereits alle Funktionen – also Dauerkarte und/oder Mitgliedskarte sowie Bezahlfunktion. Wer keine Dauerkarte oder Mitgliedsausweis besitzt, erhält die Tivoli-Karte − als reine Bezahlkarte − bei den orange gekleideten Mitarbeitern im Stadionumlauf und an ausgewiesenen Stationen neben den Kiosken.
Was kostet die Tivoli-Karte?
Die Tivoli-Karte kann als reine Bezahlkarte ab einem Betrag von 10 Euro (acht Euro Verzehrguthaben und zwei Euro Pfand) erworben werden. Dauerkartenbesitzer und Mitglieder zahlen kein Pfand. Die Tivoli-Karte kann in Fünf-Euro-Schritten bis maximal 150 Euro aufgeladen werden.
Wie lade ich Geld auf die Tivoli-Karte?
Aufladen können Sie Ihre Tivoli-Karte am Spieltag bei den orange gekleideten Mitarbeitern, die Sie im Stadionumlauf finden. Ebenso sind Karten an den ausgewiesenen Stationen neben den Kiosken aufladbar. Der Aufladevorgang selbst dauert nur wenige Sekunden und ist generell mit Bargeld möglich, an stationären Auflade-Stellen auch per EC-Karte. Bald kann die Tivoli-Karte auch bequem über das Internet aufgeladen werden.
Wo sehe ich, wie viel Guthaben auf meiner Tivoli-Karte ist?
Sie können an jeder Kasse und Auflade-Stelle sehen, wie viel Geld noch auf Ihrer Karte geladen ist. Zukünftig können Sie auch via Internet den Guthabenstand abrufen.
Wie bezahle ich mit der Tivoli-Karte?
An den Kiosken legen Sie die Tivoli-Karte einfach auf den Kartenleser und geben Ihre Bestellung auf. Der Rechnungsbetrag wird vom Kassierer abgebucht und das Kundendisplay zeigt die Beträge vor und nach Abbuchung an, damit Sie jederzeit den Überblick behalten.
Was passiert, wenn sich nicht ausreichend Guthaben auf meiner Karte befindet?
Das Guthaben Ihrer Tivoli-Karte kann nicht negativ werden. Demzufolge ist es nicht möglich, mehr zu bezahlen, als sich Geld auf der Karte befindet. Sollte das Guthaben zur Neige gehen, laden Sie Ihre Karte einfach – wie beschrieben – wieder auf.
Wie bezahlen Gästefans?
Gästefans können im Gästebereich (Blöcke N1 und N2) wählen, ob Sie mit der Tivoli-Karte oder weiterhin mit Bargeld zahlen möchten.
Kann ich mir das Guthaben meiner Tivoli-Karte auszahlen lassen?
Das Guthaben kann man sich jederzeit an den ausgewiesenen Stellen neben den Kiosken auszahlen lassen. Nach Spielschluss besteht zusätzlich die Möglichkeit, die Karten an den Kassenhäuschen zurückzugeben und sich das verbliebene Guthaben ausbezahlen zu lassen.
Wie funktioniert die Tivoli-Karte und wie sicher ist sie?
Die Tivoli-Karte enthält einen Chip mit Antenne und verfügt über die so genannte kontaktlose RFID-Technologie. Die Karten können ausschließlich über systemeigene Kartenleser ausgelesen werden. Darüber hinaus sind Datenübertragung und alle auf der Tivoli-Karte gespeicherten Daten verschlüsselt und somit vor unberechtigtem Zugriff und Manipulation geschützt.
An wen wende ich mich bei Fragen rund um die Tivoli-Karte?
Im Eingangsbereich des Blocks N6 befindet sich eine Service-Stelle. Dort werden wir gerne Ihre Fragen beantworten. Sie können uns auch über das Internet oder über unsere Hotline 01805 / 018011 (14 Cent pro Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreis maximal 42 ct/min) kontaktieren.
Die „Tivoli-Karte“ ist ein von der Alemannia Aachen GmbH, Krefelder Straße 205, 52070 Aachen („Kartenaussteller“) bereitgestelltes elektronisches Zahlungsmittel. Der Vertrieb der „Tivoli-Karte“ erfolgt im Namen und für Rechnung der Alemannia Aachen GmbH. Für die Nutzung des elektronischen Zahlungsmittels gelten im Verhältnis zwischen dem Kartenaussteller und dem jeweiligen Karteninhaber die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(1) Mit dem Bezug der „„Tivoli-Karte“ kommt ein Vertrag zwischen dem Kartenaussteller und dem Karteninhaber über die Nutzung der „Tivoli-Karte“ als Zahlungssystem gemäß den nachfolgenden Bedingungen zustande.
(2) Der Eintrittskartenverkauf ist Gegenstand eines gesonderten Vertragsverhältnisses mit Alemannia Aachen GmbH, für das gesonderte Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen gelten. Der Bezug der „Tivoli-Karte“ als reine Bezahlkarte ohne Bezug einer jeweils gültigen Eintrittskarte berechtigt nicht zum Betreten des Stadions Tivoli.
(1) Mit der „Tivoli-Karte“ kann der Karteninhaber an für die Nutzung der „Tivoli-Karte“ freigegebenen Öffnungszeiten innerhalb des Stadions Leistungen der angeschlossenen Akzeptanzstellen bargeldlos bezahlen Bei jedem Zahlungsvorgang vermindert sich das auf der „Tivoli-Karte“ gespeicherte Guthaben um den verfügten Betrag.
(1) Die „Tivoli-Karte“ ist über die Verkaufsstellen des Kartenausstellers sowie an ausgewiesenen Stellen innerhalb der Einsatzstätte erhältlich.
(2) Der Karteninhaber erwirbt kein Eigentum an der „Tivoli-Karte“. Die „Tivoli-Karte“ berechtigt lediglich zur Verfügung über das Kartenguthaben.
(3) Die „Tivoli-Karte“ wird grundsätzlich gegen ein Pfand zur Nutzung überlassen. Der Kartenaussteller kann bei der Ausgabe von bestimmten Karteneditionen (z.B. „Tivoli-Karten“ als Dauerkarten mit Bezahlfunktion) auf die Erhebung eines Pfands verzichten. Eine Erstattung des Pfands ist ausgeschlossen bei einem Verlust der „Tivoli-Karte“, bei einer Beschädigung der Karte oder nach Ablauf der Rücktauschfrist des § 6 (3).
(4) Die „Tivoli-Karte“ hat grundsätzlich einen Mindestausgabewert von 10 Euro (Verzehrguthaben sowie gegebenenfalls Pfand). Eine Änderung des Mindestausgabewertes ist möglich.
(1) Die „Tivoli-Karte“ ist (wieder-) aufladbar. Sie kann während der Öffnungszeiten an den hierfür ausgewiesenen Stellen innerhalb der Einsatzstätte aufgeladen werden.
(2) Der Mindestauflade-Betrag beträgt 5 Euro oder ein Vielfaches davon.
(3) Der Höchstbetrag des Kartenguthabens beträgt 150 Euro.
Die „Tivoli-Karte“ kann ab Erwerb ein Jahr und einen Tag für die Bezahlung bei den angeschlossenen Akzeptanzstellen verwendet werden.
(1) Während der Gültigkeitsdauer der „Tivoli-Karte“ kann der Karteninhaber Rücktausch eines etwaigen Kartenguthabens zum Nennwert in Münzen und Banknoten oder in Form einer Überweisung auf ein Konto verlangen. Ein Rücktausch erfolgt im Falle der Überweisung nicht, wenn das Kartenguthaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme weniger als die im Preis und Leistungs-verzeichnis ausgewiesenen Transaktionskosten für die Überweisung beträgt. Eine Auszahlung in Teilbeträgen ist möglich.
(2) Bei Barauszahlung eines Kartenguthabens von insgesamt mehr als 100 € hat sich der Karteninhaber durch den Personalausweis zu identifizieren.
(3) Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann der Karteninhaber Rücktausch eines etwaigen Kartenguthabens innerhalb von zwei Jahren verlangen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rücktausch ausgeschlossen und das Kartenguthaben verfällt.
(4) Ein Rücktausch ist an den hierfür ausgewiesenen Stellen auf dem Gelände des Tivolis und bei der Alemannia Aachen GmbH, Sonnenweg 11, 52070 Aachen zu den üblichen Geschäftszeiten oder im Wege postalischer Rücksendung der „Tivoli-Karte“ möglich.
(5) Ein Rücktausch erfolgt gegen Rückgabe der „Tivoli-Karte“. Im Falle einer Beschädigung des Speicherchips bzw. der aufgebrachten eindeutigen Karten-ID der „Tivoli-Karte“ durch un-sachgemäßen Gebrauch (z.B. Lochen der Karte) ist ein Rücktausch ausgeschlossen, außer der Karteninhaber weist ein noch bestehendes Kartenguthaben nach.
Etwaige Reklamationen hinsichtlich der „Tivoli-Karte“ können an die hierfür ausgewiesenen Stellen innerhalb der Einsatzstätte oder an die Alemannia Aachen GmbH, Sonnenweg 11, 52070 Aachen, sowie per E-Mail an tivoli-karte@alemannia-aachen.de gerichtet werden.
(1) Der Karteninhaber hat die „Tivoli-Karte“ mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um sie vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen.
(2) Das Risiko eines Verlustes und eines vom Karteninhaber zu vertretenden Missbrauchs der „Tivoli-Karte“ trägt der Karteninhaber. Akzeptanz- und Rücktauschstellen prüfen nicht, ob der Karteninhaber rechtmäßiger Besitzer der Karte ist.
(3) Bei Vorliegen strafrechtlich relevanter Tatbestände erfolgt eine Strafanzeige durch den Kartenaussteller. Die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche bleibt vorbehalten.
Für den Versand der „Tivoli-Karte“ bei Bestellung über Fernkommunikationsmittel, den Rücktausch eines etwaigen Kartenguthabens durch Überweisung, der Sperrung nach § 8 (3), die Kontoführung nach Ablauf der Kartengültigkeit, sowie für sonstige im Zusammenhang mit dem Kartenverhältnis erbrachte Leistungen berechnet der Kartenaussteller angemessene Entgelte. Die Entgelte ergeben sich aus dem zum Zeitpunkt des Erwerbs der Karte gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Karteninhaber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Gerichtsstand der Sitz des Kartenausstellers.
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