Di, 3. Juni 2025

Mitgliederanträge

Antrag 1 vom 09.02.2025 (Mitglied Gregor Forst) Satzungsänderung

                  Ergänzung des § 10.12. der Satzung:

Der Wahlausschuss ist berechtigt im Vorfeld einer Mitgliederversammlung mit ¾ Mehrheit des Gremiums, eine elektronische Wahl (Personenwahl) bei der jeweils anstehenden Mitgliederversammlung zu beschließen. Die Wahl hat vor Ort mittels Wahlgeräten zu erfolgen.

Das Präsidium schlägt dem Wahlausschuss jeweils einen geeigneten Dienstleister (Software / Wahlplattform) vor. Der Dienstleister muss nachweisen, dass sowohl der Datenschutz gewährleistet ist als auch Wahlbetrug verhindert wird. Der Nachweis kann z. B. durch Zertifizierung (ISO 27001 bzw. BSI-Zertifikate nachgewiesen werden).

Der Wahlausschuss kann diesem Vorschlag mit ¾ Mehrheit zustimmen. Wird die entsprechende Mehrheit nicht erreicht, muss dass Präsidium einen alternativen Dienstleister (Software / Wahlplattform) vorschlagen. Solange, bis der Wahlausschuss dem Vorschlag mit ¾ Mehrheit zustimmt.

Grundsätzlich ist das Präsidium angehalten keine höheren Kosten durch das elektronische Verfahren zu generieren. Dies kann u. a. durch die Finanzierung eines Gönners / Sponsors / Spendenaufruf erfolgen.

Begründung:

Als ehemaliger WA-Vorsitzender, der die historische Wahl 2017 organisiert und durchgeführt hat, möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

2017 haben wir ca. 8.000 Stimmen (2 Wahlphasen) ausgezählt. Dauer: ca. 2,5 Stunden 

Seit 2017 haben sich die Mitgliederzahlen verdoppelt. Auch das Zählverfahren verbessert, sodass hier von einer 20%igen Ersparnis auszugehen ist (also ca. 2 Stunden, statt 2,5 Stunden).

2025 ist mit 800 – 1.600 Mitgliedern zu rechnen. Insbesondere, da es für ca. 5.500 Mitglieder die erste Versammlung ist.

Szenario 1: 800 Mitglieder  -> Auszählung voraussichtlich: 3 Stunden

      800 Stimmen - 1 Präsidiums-Kandidat

  4.800 Stimmen – 6 Präsidiums-Mitglieder

  6.400 Stimmen – 8 AR-Kandidaten und Kandidatinnen

-----------   12.000 Stimmen 

Szenario 2: 1.200 Mitglieder -> Auszählung voraussichtlich: 4,5 Stunden

 1.200 Stimmen - 1 Präsidiums-Kandidat

  7.200 Stimmen – 6 Präsidiums-Mitglieder

  9.600 Stimmen – 8 AR-Kandidaten und Kandidatinnen

-----------   18.000 Stimmen

Szenario 3: 1.600 Mitglieder -> Auszählung voraussichtlich: 6 Stunden

  1.600 Stimmen - 1 Präsidiums-Kandidat

  9.600 Stimmen – 6 Präsidiums-Mitglieder

12.800 Stimmen – 8 AR-Kandidaten und Kandidatinnen

-----------   24.000 Stimmen

Sollte sich mehr als 1 Präsidentschaftskandidat zur Wahl stellen, sind ggf. bis zu 3 Wahlgänge allein in dieser Kategorie mit der entsprechenden Auswirkung zu berücksichtigen.

Wie man den Szenarien entnehmen kann, ist dies weder für die anwesenden Mitglieder der JHV zumutbar noch für die ehrenamtlichen Helfer. Aus diesem Grund beantrage ich die Änderung, damit der Wahlausschuss im Sinne der Mitglieder je nach voraussichtlichem Aufwand, auch eine elektronische Wahl ansetzen

 

Antrag 2 vom 21.02.2025 (Mitglied Gregor Forst) Satzungsänderung

                  Ergänzung des § .9.9. der Satzung

 Ausgenommen ist darüber hinaus der Wahlausschuss. Mitglieder dieses unabhängigen Gremiums können ausschließlich von der außerordentlichen Mitgliederversammlung abberufen werden.

Begründung:

Der Wahlausschuss ist unabhängig und von der Mitgliederversammlung eingesetzt, um ausschließlich Themen rund um die Wahlen und deren Durchführung zu regeln.
Es darf keine Möglichkeit geben, diese Unabhängigkeit zu erschüttern.
Es darf keine Möglichkeit geben „Druck“ auf dieses unabhängige Gremien auszuüben.
Zudem habe ich die Sprecherin der Satzungskommission Ellen Grünwald zu Rate gezogen.
Diese hat mir definitiv bestätigt, dass dieser Passus nach Beendigung der Beratungen der Satzungskommission eingefügt worden sein muss.
Gerade aus der Historie der Alemannia in Bezug auf die Wahlen bei Jahreshauptversammlungen ist der Wahlausschuss vor Einflussnahme (von welcher Seite auch immer) zu schützen!

 

Antrag 3 vom 13.02.2025 (Mitglied Gregor Forst) Änderung des Gesellschaftes der TSV Alemannia Aachen GmbH

§ 6 a) [Neu einfügen]

Der Arbeitnehmer, der von der Belegschaft der TSV Alemannia Aachen GmbH in den Aufsichtsrat entsendet wird, erhält den Kündigungsschutz eines Betriebsrates gem. § 15 Kündigungsschutzgesetz. Die Wahl des Belegschaftsvertreters für den Aufsichtsrat der TSV Alemannia Aachen GmbH haben nach den Regularien einer Betriebsratswahl zu erfolgen, sofern hier keine andere Regelung getroffen wurde. Die Belegschaft kann bis zu drei Kandidaten der Jahreshauptversammlung zur Wahl vorschlagen. Sollte keiner der Kandidaten durch die Jahreshauptversammlung des Aachener Turn- und Sportverein Alemannia 1900 e. V. bestätigt werden (50%+1 JA-Stimme), wird der Kandidat, der die meisten Stimmen bei der Belegschaftswahl erhalten hat, solange zum kooptierten Mitglied des Aufsichtsrates (ohne Stimmrecht), bis ein Kandidat, der durch eine erneute Belegschaftswahl nominiert wurde, durch die

§ 10 Nr. 2, a)

Das Präsidium des Aachener Turn- und Sportverein Alemannia 1900 e. V., entsendet drei geborene Mitglied. Das Präsidium bestimmt diese Personen. 

§ 10 Nr. 2, b)

Bis zu vier Mitglieder des Aufsichtsrates werden durch die Mitgliederversammlung des Aachener Turn- und Sportverein Alemannia 1900 e.V. auf der Basis der jeweils gültigen Satzung des Vereins gewählt. Bis zu drei Mitglieder werden über das Verfahren gem. Verfahrensordnung des Aachener Turn- und Sportverein Alemannia 1900 e. V. bestimmt. Ein weiteres Mitglied wird als Arbeitnehmervertreter mittels Wahl durch die gesamte Belegschaft der TSV Alemannia Aachen GmbH gewählt und ist durch die Mitgliederversammlung des Aachener Turn- und Sportverein Alemannia 1900 e. V. zu bestätigen. Das aktive und passive Wahlrecht haben alle in einem Arbeitsverhältnis zur TSV Alemannia Aachen GmbH stehende Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen hiervon sind: Geschäftsführer, Werkstudenten, Praktikanten und Freelancer.

§ 10 Nr. 8 (Gesellschaftsvertrag)

Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn an der Beschlussfassung zwei Drittel der Stimmanteile vertreten sind.

§ 10 Nr. 10 (Gesellschaftsvertrag)

Der Paragraf ist wie folgt zu ergänzen:

Die geborenen Mitglieder aus dem Präsidium des Aachener Turn- und Sportverein Alemannia 1900 e. V. [vgl. § 10 Abs. 2 lit a)] haben jeweils 2 Stimmen in jeder Abstimmung. Jedes gewählte Mitglied hat eine Stimme. 

Weiterhin ist das Wort Vorstand an allen Stellen des Gesellschaftervertrags durch das Wort Präsidium zu ersetzen.

Begründung:

Vorteil ist, dass 

durch die Erweiterung des Aufsichtsrates durch 4 statt 2 gewählte Vertreter auch weitere Kompetenzen in das Gremium einziehen können, die ggf. noch nicht abgedeckt werden. Zudem hat die Basis der Alemannia, also ihre Mitglieder, noch mehr demokratischen Einfluss auf die Besetzung des wichtigen Gremiums (Aufsichtsrat) zu nehmen.
Historisch war der Aufsichtsrat in der Alemannia Aachen GmbH auch über einen bestimmten Zeitraum mit 7 besetzt.
Hier wurden u. a. folgende Bereiche den Mitgliedern zur Besetzung angeboten: Fans-Mitglieder-Vertreter, sportl. Fachkompetenz, wichtige Groß-Sponsoren.

Auch sollten wir als Alemannia-Familie, in einem zukunftsorientierten Alemannia-Unternehmen, unserer aufopferungsvoll tätigen Belegschaft eine Stimme verschaffen. Wir alle wissen, dass dieses vergleichsweise kleine Team unfassbares geleistet hat. Hier sind echte Alemannen am Werk, die weite Teile ihres Privatlebens opfern, um unserer Alemannia zu dienen. Es ist nicht nur eine Sache des Respekts und der Anerkennung für die herausragenden Leistungen, es ist zudem eine wichtige Stimme, die im Aufsichtsrat gehört werden sollte!

Orientierend am Mitbestimmungsgesetz, sollte auch ein Mitglied des AR die Interessen der Belegschaft artikulieren dürfen.
Dieser wäre dann innerhalb der Belegschaft der erste Ansprechpartner.

Am Ende des Tages haben wir die Chance mehr Stakeholder aus dem Alemannia-Umfeld in dieses wichtige Gremium zu entsenden.

Jetzt könnte man einwenden, zu viele Köche verderben den Brei. Zu viele reden nach außen mit.
Dies ist strikt und ganz klar und deutlich in der Geschäftsordnung zu händeln
Aus meiner Erfahrung als Wahlausschussvorsitzender hat das wunderbar geklappt. Intern wurden alle Informationen geteilt.
Hier habe ich über JEDES Gespräch eine kurze Notiz in das Gremium gesendet, damit immer alle auf einem Stand waren. Besonders dann, wenn ich im Namen des Wahlausschusses mit Dritten kommuniziert habe.

Ausschließlich der Vorsitzende hatte die Berechtigung für den WA zu sprechen.
Ich gehe davon aus, dass der AR dies auch 1:1 so händelt.

Ich halte es für wichtig, dass in diesem Gremium viele Aspekte und Sichtweisen mit eingebracht werden. Wir haben leidvoll in den letzten 12-18 Monaten erlebt, welche Wirkung Alemannia überregional hat. Umso wichtiger, dass alle Aspekte berücksichtigt werden, um Schaden von unserer geliebten Alemannia abzuwenden.

Zu viele Köche verderben den Brei? Bei einem operativen Gremium kann dies durchaus der Fall sein, wenn keine klaren Hierarchien herrschen oder es unstrukturiert abläuft. In einem rein beratenden und aufsichtsführenden Gremium ist die Gefahr eher gering. Natürlich hängt alles wie immer von den handelnden Personen ab.

Wichtig: Durch die sechs Stimmen (3x2) der geborenen Mitglieder behält das Präsidium des Vereins weiterhin die Kontrolle über die Tochtergesellschaft.

Durch die Änderung des Wortes Vorstand durch das Wort Präsidium, ist der Gesellschaftervertrag an den Terminus der Satzung angepasst.

 

Antrag 4 vom 25.03.2025 (Mitglied Michael Egener)

Um Mitgliedern, die nicht an der Mitgliedsversammlung teilnehmen können, die Teilhabe zu erleichtern, wäre es sinnvoll, ihnen die Möglichkeit zur Online-Abstimmung anzubieten. Weiterhin könnte die Möglichkeit ebenfalls von den anwesenden Mitgliedern genutzt werden. Anwesende Mitglieder, die dazu keine Möglichkeit haben, sollten durch Vorlegen des Mitgliedesausweises ebenfalls Ihre Stimme abgeben können. Das langwierige Auszählen von Stimmzetteln würde entfallen, sodass die Wahlergebnisse rasch vorliegen würden.

Der vorliegende Antrag sieht vor, dass die TSV Alemannia Aachen GmbH in Zusammenarbeit mit dem Wahlausschuss die Durchführbarkeit eines solchen Abstimmungsverfahrens hinsichtlich folgender Aspekte prüft und auf der Mitgliederversammlung 2026 vorstellt und zur weiteren Abstimmung bereitstellt:

- Erforderliche detaillierte inhaltliche Änderungen der Satzung und Verfahrensordnung

- Anfallende Kosten durch Dienstleiter (z.B. ElectionRunner oder Simply Voting)

- Vorstellung der Benutzeroberflächen verschiedener Endgeräte

- Zusätzliche technische Anforderungen für den Veranstalter (Livestream)

- Sicherheit

- Sonstiges (Vor- Nachteile)

 

Antrag 5 vom 05. 05.2025 (Mitglied Rüdiger Coerdt) Änderung der Satzung und Verfahrensordnung                  

-        Ergänzung des § 13.1. der Satzung:
 

Können in einer Kategorie nicht alle Plätze besetzt werden, soll aus den anderen Kategorien mit Nachrückern aufgefüllt werden.    

Begründung:

Dadurch wird gewährleistet, dass der Verwaltungsrat über ausreichend Mitglieder verfügt. 

-        Ergänzung des § 14.1. der Satzung:
 

Können in einer Kategorie nicht alle Plätze besetzt werden, soll aus den anderen Kategorien mit Nachrückern aufgefüllt werden.    

Begründung:

Dadurch wird gewährleistet, dass der Wahlausschuss über ausreichend Mitglieder verfügt.  

-        Ergänzung des § 4 der Verfahrensordnung

Kandidaten für den Ehrenrat können auch von den Gremien ohne Vorlage der 25 Unterschriften vorgeschlagen werden.

Begründung:

Dadurch wird gewährleistet, dass der Ehrenrat über ausreichend Mitglieder verfügt.

 

Antrag 6 vom 28.05.2025 (Mitglied Friedrich Jeschke) Einführung eines verbindlichen Compliance-Managment-Systems

Die Mitgliederversammlung möge beschließen: 

Die Mitglieder des Aachener Turn- und Sportverein Alemannia 1900 e.V. beauftragen das Präsidium, bis spätestens zum Ende der Saison 2025/2026 ein verbindliches Compliance-Management-System zu entwickeln und – hilfsweise stufenweise - umzusetzen – gültig für den gesamten Verein und seine Tochtergesellschaften. Das System soll klare Standards setzen, Verantwortlichkeiten benennen und Schutz für alle Beteiligten bieten – von ehrenamtlich Engagierten bis hin zu hauptamtlich Mitarbeitenden. Das System ist allen Mitgliedern, Fans, Mitarbeitenden sowie Partnern (Sponsoren & Lieferanten) verständlich zugänglich zu machen. 

Das System umfasst gemäß Vorgaben der DFL und DFB mindestens: 

• einen schriftlichen Verhaltenskodex sowie regelmäßige Schulungen zu Compliance-Themen für Gremienmitglieder, Mitarbeitende, Trainer, Abteilungsleitungen und weitere Vertreter des Vereins, 

• die Benennung eines (ggf. ehrenamtlichen) Compliance-Beauftragten,

 • ein niedrigschwelliges, ggf. extern unterstütztes Hinweisgebersystem (in Teilen bereits vorhanden),

 • sowie ein transparentes Verfahren zur Dokumentation und Bewertung von Risiken, Hinweisen und Verstößen.

Eine jährliche Fortschrittsberichterstattung erfolgt gegenüber der Mitgliederversammlung. 

Begründung:

Wie können wir künftig vermeiden, was uns in den letzten Jahren immer wieder enttäuscht, verunsichert und teilweise fassungslos gemacht hat? Die Antwort beginnt mit verbindlichen Standards, klaren Zuständigkeiten und transparenter Kommunikation. Genau das leistet ein professionell eingeführtes Compliance-System. 

Die Anforderungen an gute Vereinsführung im Fußball steigen stetig: Die DFL und der DFB verlangen spätestens ab der Saison 2025/26 verbindlich Compliance-Strukturen – auch für Drittligisten. Dazu gehören z. B. Verhaltenskodizes, Schulungen und Hinweisgebersysteme. Wer sportlich aufsteigen will, muss diese Standards ohnehin erfüllen. Doch auch unabhängig vom sportlichen Erfolg gilt: Gute Strukturen schützen den Verein – insbesondere seine ehrenamtlich und hauptamtlich Verantwortlichen – und sorgen für Verlässlichkeit im Umgang mit sensiblen Themen. 

Alemannia Aachen hat erste Schritte unternommen: 

• das Hinweisgebersystem (https://www.alemannia-aachen.de/klub/hinweisgeberschutzsystem/),

• das Awareness-Programm „Achtsam am Tivoli“ (https://www.alemannia-aachen.de/klub/awareness-am-tivoli/), 

• sowie erste Inhalte zur Nachhaltigkeit (https://www.alemannia-aachen.de/klub/nachhaltigkeit/). 

Diese Initiativen sind ein wichtiges Signal – aber bislang weder strukturell verankert noch mit konkreten Verantwortlichkeiten und Maßnahmen hinterlegt. Sie wurden zudem kaum in der Mitgliedschaft kommuniziert und entfalten bislang keine nachhaltige Wirkung. 

Ein wirksames Compliance-System schützt Verantwortliche, Mitarbeitende und den Verein selbst. Es verhindert Risiken, fördert Vertrauen, stärkt die Außendarstellung – und setzt ein Zeichen für Professionalität und Integrität. Es schafft Klarheit, wo bisher Unsicherheit war. Und es ermöglicht eine moderne, faire und zukunftsorientierte Vereinsführung. 

Best-Practice: FC St. Pauli Ein gelungenes Beispiel bietet der FC St. Pauli, der sein Hinweisgebersystem nicht nur für Beschäftigte, sondern auch für Fans, Partner und externe Akteure geöffnet hat. Ziel ist eine offene, sichere und transparente Kommunikationskultur. Die Einführung erfolgte begleitet von Schulungen, externen Anlaufstellen und einer klaren Governance-Struktur.

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