Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Alemannia Aachen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 43.525 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 14.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2026 nachzuweisen wäre.
Während des Auswärtsspiels der Alemannia beim MSV Duisburg am 29. November sind im Aachener Fanblock in großer Stückzahl pyrotechnische Gegenstände entzündet worden. Zudem wurde in der 7. Spielminute aus dem Aachener Zuschauerbereich heraus ein leerer Becher in die Richtung eines Duisburger Spielers geworfen, was ebenfalls sanktioniert wurde.
Alemannia Aachen hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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