Mi, 28. November 2012

Amtsgericht nimmt Gesamtpaket zur Sanierung an

· Amtsgericht Aachen und vorläufiger Gläubigerausschuss folgen dem Antrag der Alemannia Aachen GmbH

· Das vom Restrukturierungsbeauftragten Michael Mönig erarbeitete Gesamtpaket zur Sanierung des Vereins kann nun umgesetzt werden

· Gericht bestellt Professor Rolf-Dieter Mönning zum vorläufigen Sachwalter, Mönig wird auf Wunsch des Aufsichtsrates Interims-Geschäftsführer der Alemannia Aachen GmbH

Das Amtsgericht Aachen hat heute dem Antrag der Alemannia Aachen GmbH auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung stattgegeben und Rechtsanwalt Professor Rolf-Dieter Mönning von der Aachener Kanzlei Mönning und Georg zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Zuvor hat der vom Gericht einberufene vorläufige Gläubigerausschuss dem Antrag zugestimmt.

Michael Mönig, bisheriger Restrukturierungsbeauftragte der Alemannia, wird nun entsprechend dem Wunsch des Aufsichtsrates für die Phase der Sanierung des Vereins Geschäftsführer der Alemannia Aachen GmbH.

Mönig ist somit als Eigenverwalter für den Geschäfts- und Spielbetrieb des Fußball-Drittligisten Alemannia Aachen verantwortlich und wird in dieser Funktion vom vorläufigen Sachwalter Professor Rolf-Dieter Mönning gemäß dem gesetzlichen Auftrag unterstützt.

„Ich freue mich, dass die Beteiligten unserem Gesamtpaket zur Sanierung des Vereins zugestimmt haben“, sagt Michael Mönig. Die Aufgaben in den kommenden Wochen und Monaten sind komplex, entsprechend wichtig ist das gesamte Team, das um die Rettung des Vereins kämpfen wird. „Es ist schon erstaunlich, wie viel Zustimmung wir in den vergangen Tagen von Fans und Sponsoren erhalten haben. Das motiviert und zeigt, dass die Alemannia realistische Chancen besitzt, sich über ein Insolvenzplanverfahren zu sanieren und dann neu starten zu können“, zeigt sich Mönig zuversichtlich. In den kommenden Tagen wird nun das Sanierungskonzept finalisiert und mit dem vorläufigen Sachwalter Professor Mönning abgestimmt.

Ziel der Verantwortlichen ist es, dass Alemannia Aachen diese Saison in der Dritten Liga zu Ende spielt und das Insolvenzverfahren erst danach eröffnet wird. Gemäß den Statuten des Deutschen Fußball Bundes (DFB) wäre Alemannia Aachen dann abgestiegen. Der Umgang mit den Ansprüchen der Gläubiger soll nach Insolvenzeröffnung zwischen den Beteiligten in einem Insolvenzplan geregelt werden. Wird dieser Plan von den Beteiligten akzeptiert, kann der Verein dann in der vierten Liga ohne finanzielle Altlasten neu starten. Voraussetzung für diese Planung ist es, dass zeitnah weitere Sponsorengelder akquiriert werden, mit denen der Spielbetrieb bis Saisonende Juni 2013 finanziert werden kann.

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