Fr, 5. April 2019

Wahlausschuss - Nominierungen

Alemannia Aachen wählt einen neuen Wahlausschuss - Nominierungen

Alemannia Aachen wählt einen neuen Wahlausschuss - Nominierungen

Am Sonntag, den 31. März 2019 um 24 Uhr endete die Nominierungsfrist zu den bei der Jahreshauptversammlung am 20. Mai anstehenden Wahlen zum Wahlausschuss.

 

Der Wahlausschuss freut sich sehr, dass viele Alemannia-Mitglieder dem Aufruf gefolgt sind und sich für ein Amt im Wahlausschuss bewerben. Leider stellen die Abteilungen nur wenige Kandidaten, was wir sehr bedauern. Aus diesem Grund wird mindestens ein Platz der Abteilungen unbesetzt bleiben.

 

Dem Wahlausschuss liegen seit dem gestrigen Tag (gemäß § 3.5 der Nominierungsordnung) fristgerecht die nachfolgenden Nominierungen vor.

 

In der Kategorie Mitglieder stehen gemäß § 15.4.1 drei Plätze zur Verfügung.

 

Nominiert in der Kategorie "Mitglieder" sind:

 

  • André Bräkling     (vom Präsidium nominiert)
  • Markus Buck         (mittels Mitglieder-Unterschriften)
  • Gregor Forst         (mittels Mitglieder-Unterschriften)
  • Ralf Hochscherff   (vom Präsidium nominiert)
  • Maciej Lukomski   (mittels Mitglieder-Unterschriften)
  • Bernd Mentjes     (vom Verwaltungsrat nominiert)
  • Jürgen Müller        (mittels Mitglieder-Unterschriften)

 

In der Kategorie Abteilungen stehen gemäß § 15.4.2 weitere der Plätze zur Verfügung.

Hier gibt es drei Listen. Bei der größten und zweitgrößten Abteilung sowie für alle weiteren Abteilungen steht jeweils ein Platz zur Verfügung.

 

Nominiert in der Kategorie "Abteilungen" (3 Plätze):

 

Liste - Größte Abteilung (Leichtathletik):

  • Rüdiger Coerdt
  • Dagmar Leisten

Liste - Zweitgrößte Abteilung (Frauenfußball):

  • unbesetzt

Liste - Weitere Abteilungen

  • Markus Buck (Futsal)

 

Der Nominierte Markus Buck wird sich bei der nächsten Sitzung des Wahlausschusses äußern in welcher Kategorie er antritt.

 

Das weitere Procedere in der Nominierungsphase sieht nun wie folgt aus:

Der Wahlausschuss versendet an alle Nominierten Fragebögen, welche ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden sind.

Parallel lässt der Vorstand die eingegangenen Unterschriftenlisten, die Mitgliedschaft im Verein der Kandidaten sowie deren passives Wahlrecht prüfen.

Der Wahlausschuss lädt die Kandidaten grundsätzlich zu einer Sitzung gemäß den Regularien der Geschäftsordnung ein. Sinn ist die Vorstellung der Kandidaten, das Kennenlernen und die Prüfung.

Im letzten Schritt stimmt der Wahlausschuss gemäß §3.1 und 3.3 über die Zulassung auf die Wahlliste ab.

Der Wahlausschuss veröffentlicht dann die finale Wahlliste. Alle Kandidaten haben dann die Möglichkeit sich mit einem kurzen Text vorzustellen.

 

Der Wahlausschuss

 

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