Stadionverbote

Die Verbesserung der Sicherheit in und um die Stadien hat im Fußball in den letzten Jahrzehnten immer mehr an Bedeutung gewonnen. So hat die Innenministerkonferenz der Länder 1993 das Nationale Konzept Sport und Sicherheit (NKSS) verabschiedet. Als einen möglichen präventiven Baustein in den Sicherheitskonzepten der Veranstalter werden dort Stadionverbote genannt. „Konkret geht es darum, potenzielle Störer auszuschließen, die die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf von Großveranstaltungen […] gefährden können.“, begründete 2009 das Bundesverfassungsgericht die Zulässigkeit von Stadionverboten. Stadionverbote können als örtliche Hausverbote oder in der 1. bis 4. Spielklassenebene bundesweit ausgesprochen werden.

Die Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten des Deutschen Fußball-Bundes e.V. bilden die Grundlage zur Erteilung von bundesweiten Stadionverboten für Personen, die im Zusammenhang von Fußballspielen sicherheitsbeeinträchtigend aufgefallen sind. Diese Richtlinien beinhalten gleichwohl die Möglichkeit, eine Anhörungskommission einzurichten sowie ein Stadionverbot aufzuheben, gegen Auflagen auszusetzen oder zu reduzieren. Die Aussprache, Aufhebung, Aussetzung oder Reduzierung eines Stadionverbotes obliegt Alemannia Aachen vertreten durch den Stadionverbotsbeauftragten, sofern die Zuständigkeit gemäß der Richtlinien bei Alemannia Aachen liegt.

Zum Umgang mit Stadionverboten bei Alemannia Aachen wurde ein Handlungskonzept erstellt, in dem unter anderem der Ablauf bei Aussprache, Aussetzungen und Aufhebungen von Stadionverboten sowie Rolle und Zusammensetzung der Anhörungskommission festgeschrieben sind. Dieses steht untenstehend zum Download bereit.


Ansprechpartner:

Fanbeauftragter Lutz van Hasselt
Mail lutz.vanhasselt@alemannia-aachen.de Telefon 0241-93840404

AWO Fanprojekt Aachen
Mail info@fanprojekt-aachen.de Telefon 0241-45032004


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Handlungskonzept zum Umgang mit Stadionverboten

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