Do, 14. März 2013

DFB-Spielausschuss will Alemannia Aachen zwei Punkte abziehen

- Der Spielausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute Alemannia Aachen mündlich darüber informiert, dass er dem Verein zwei Punkte wegen falschen Angaben zum Lizenzantrag 2012/2013 abziehen will

- Die Verantwortlichen von Alemannia waren Anfang der Woche zur Anhörung beim DFB und werden mit dem Gläubigerausschuss diskutieren, ob der Punktabzug akzeptiert oder ob Widerspruch eingelegt wird

Aachen, 14. März 2013. Der Spielausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute Nachmittag die Verantwortlichen von Alemannia Aachen mündlich darüber informiert, dass er dem Verein zwei Punkte aus dem laufenden Spielbetrieb abziehen wird. Als Grund nannte der Ausschuss, dass die im Frühjahr und Sommer 2012 verantwortliche Geschäftsführung des Vereins falsche Angaben zur Finanzsituation in den Lizenzantrag für die Saison 2012/13 eingetragen und in weiteren Gesprächen den Sachverhalt falsch dargestellt habe. Das Zustandekommen dieser falschen Angaben bewertet der Ligaausschuss als grob fahrlässig.

Anfang der Woche waren Sanierungs-Geschäftsführer Michael Mönig, der vorläufige Sachwalter Professor Dr. Rolf-Dieter Mönning, Sportdirektor Uwe Scherr, Prokurist Markus Krieger und der externe Finanz-Controller Marcus Oshege zur Anhörung beim DFB in Frankfurt/Main. Sie konnten dort in intensiven Diskussionen die DFB-Vertreter davon überzeugen, dass die damaligen Verantwortlichen aufgrund falscher Annahmen in den Planungen keine korrekten Angaben in dem Lizenzantrag gemacht haben. Zudem wurden verschiedene angekündigte Maßnahmen nur unzureichend umgesetzt. Ein vorsätzliches Vergehen durch die damalige Geschäftsführung – was einen höheren Punktabzug zur Folge gehabt hätte – habe nach jetzigem Stand also nicht stattgefunden.

Mönig und Mönning kündigten an, den zwei-Punkte Abzug durch den DFB im vorläufigen Gläubigerausschuss zu diskutieren. Erst danach wolle man sich entscheiden, ob der Punkte-Abzug akzeptiert wird oder im Namen des Vereins Einspruch eingelegt wird.

 


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