Mi, 10. Juli 2013

Besondere Hinweise für Gläubiger aus der „Tivoli-Anleihe"

die ausschließlich an der Gläubigerversammlung am 23.07.2013 teilnehmen möchten

Liebe Gläubiger der Tivoli-Anleihe,

bei der Bearbeitung der Forderungsanmeldungen ist aufgefallen, dass sehr viele Gläu­biger, die Inhaber einer „Tivoli-Anleihe“ sind, ihre Forderungen ausschließlich zur Gläu­bigerversammlung am 23.07.2013 angemeldet haben. Damit Ihnen auf der Gläu­bigerversammlung am 23.07.2013 ein volles Stimmrecht erteilt werden kann, dürfen wir Sie bitten, das Original Ihrer Schmuckurkunde an der Rezeption unseres Büros in Aachen schnellstmöglicht abzugeben oder die Schmuckurkunde im Original per Post an uns zu übersenden. Sollten Sie Inhaber von nicht verbrieften Anleihen sein, benötigen wir noch einen Sperrvermerk Ihres depotführenden Bankinstitutes. Der Sperrvermerk muss mindestens bis 23.07.2013 (Tag der Gläubigerversammlung) ausgestellt sein, der Sperrvermerk bis zum 15.07.2013 ist nicht ausreichend.

Sofern Sie Ihre Original-Schmuckurkunde bereits bei Herrn Notar Dr. Thomas Förl in Aachen abgegeben haben, wird Ihnen auf der Gläubigerversammlung am 23.07.2013 ein volles Stimmrecht eingeräumt. Einer Abholung Ihrer Schmuckurkunde dort bedarf es zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

Aachen, den 09.07.2013

 

gez. Prof. Dr. Mönning

Rechtsanwalt

als Insolvenzverwalter

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