Mi, 4. Dezember 2013

Information zum aktuellen Stand des Insolvenzplanverfahrens der Alemannia Aachen GmbH

Zielgerade

Der nach der Gläubigerausschusssitzung am 15.11.2013 nochmals ergänzte und überarbeitete Insolvenzplan wurde „offiziell“ am 26.11.2013 beim Amtsgericht Aachen eingereicht. Damit läuft der Countdown für die Beendigung des Insolvenzverfahrens. Es ist jetzt Sache des Amtsgerichts Aachen, einen Erörterungs- und Abstimmungstermin anzuberaumen. Sobald dies geschehen ist, erhalten die am Verfahren beteiligten Gläubiger eine entsprechende Ladung.

Das Amtsgericht Aachen hat bislang noch keinen Termin anberaumen können. Denn noch steht die Einigung zwischen dem TSV Alemannia Aachen 1900 e. V. und Herrn Kölmel aus. Diese Einigung ist zwingend erforderlich, um ein Insolvenzrisiko für den TSV zu beseitigen. Denn dies hätte nach den derzeit geltenden Statuten nachteilige Auswirkungen auf die Erteilung von Spiellizenzen. Seit Wochen wird gemeldet, dass man sich bereits geeinigt habe. Tatsache ist jedoch, dass es bis heute keine unterschriebene Vereinbarung gibt.

Der beschlossene Ankauf des Tivoli durch die Stadt Aachen wird sich für die Alemannia positiv auswirken. Wir sind zuversichtlich, bereits in Kürze eine entsprechende Nutzungsvereinbarung mit der Stadt schließen zu können, die über die Saison 2013/2014 hinausgeht.

Im Insolvenzplan sind die Gläubiger in vier Gruppen mit jeweils gleicher Rechtsstellung zugeordnet.

Gruppe 1: Bürgschaftsgläubiger

Gruppe 2: Kleingläubiger (Forderungen kleiner als 750,00 €)

Gruppe 3: Schuldverschreibungsinhaber

Gruppe 4: alle sonstigen, nicht nachrangigen Gläubiger

Angenommen ist der Plan, wenn im Abstimmungstermin in jeder Gruppe die Mehrheit der abstimmenden Gläubiger dem Plan zustimmt und die Summe der Ansprüche der zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte der Summe der Ansprüche der abstimmenden Gläubiger beträgt.

Jeder Gläubiger erhält mit der Ladung zum Termin eine Zusammenfassung des Plans und kann anhand dieser Unterlage prüfen, welche Regelungen der Insolvenzplan insgesamt sowie für jeden einzelnen Gläubiger enthält. Dass keine Reichtümer verteilt werden, dürfte jedem Betroffenen klar sein.

Die schnelle Beendigung des Insolvenzverfahrens führt zwangsläufig dazu, dass viele Ansprüche (Anfechtungsansprüche und Schadenersatzansprüche) nicht vollständig ermittelt, geschweige denn realisiert werden konnten. Um dennoch den Abschluss des Insolvenzverfahrens mit Hilfe eines Insolvenzplans zu ermöglichen, sollen diese Ansprüche auf eine neu errichtete Zweckgesellschaft übertragen und dort von einem Treuhänder weiterverfolgt werden. Herr Rechtsanwalt Johannes Klefisch, der bereits als gemeinsamer Vertreter für die Anleihegläubiger tätig ist, hat sich dankenswerterweise bereit erklärt, die Funktion des Treuhänders zu übernehmen.

Vom Treuhänder realisierte Beträge werden nach den im Insolvenzplan vorgesehenen Regelungen an die Gläubiger ausgeschüttet. Das abschließende Ergebnis des Insolvenzverfahrens steht daher erst fest, wenn die Tätigkeit des Treuhänders beendet ist.

 

Michael Mönig                                                         Rolf-Dieter Mönning

Sanierungsgeschäftsführer                                        Insolvenzverwalter

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