Di, 25. Juni 2013

Informationen für Fans und Gläubiger Teil 2

Liebe Alemannen,

wer nicht ständig mit Insolvenzverfahren zu tun hat, wird manche Anordnungen und Hinweise nicht auf Anhieb verstehen. In loser Folge werde ich daher insolvenzrechtliche Begriffe und Abläufe erläutern, um Ihnen zu helfen, die Zusammenhänge besser einordnen und Ihre Rechte als Gläubiger kompetent ausüben zu können.

Heute: Info 2

Fortführung des Spielbetriebs, Reorganisation oder Liquidation

Gesetzlich festgelegtes Ziel des Insolvenzverfahrens ist die gemeinschaftliche und bestmögliche Befriedigung der am Verfahren beteiligten Gläubiger. Dies kann auf verschiedene Weise geschehen. Und zwar durch:

-          Liquidation des insolventen Unternehmens (Zerschlagung)

-          Übertragung des insolventen Unternehmens auf einen Käufer (übertragende Sanierung)

-          Reorganisation

Die übertragende Sanierung scheidet im (deutschen) Sport aus. Alemannia kann nicht als „Farmteam“ an einen anderen Betreiber (z. B. Bayern München) verkauft werden. Es bleibt daher nur die Alternative: Liquidation oder Reorganisation.

Gläubiger entscheiden über Fortführung des Spielbetriebs
Über die Art und Weise der Insolvenzabwicklung entscheiden die Gläubiger auf der ersten Gläubigerversammlung, dem sogenannten Berichtstermin. Eine Reorganisation muss als durchgreifende Sanierungsmaßnahme zur Beseitigung der Insolvenzgründe (Zahlungsunfähigkeit und / oder Überschuldung) führen. Das geschieht mit Hilfe eines Insolvenzplans, über den die Gläubiger in einer weiteren Gläubigerversammlung abstimmen. (dazu mehr in Info 3)

Eine Sanierung kann nur gelingen, wenn der Betrieb fortgeführt wird. Die erste Gläubigerversammlung entscheidet deshalb auch über die Stilllegung zum Zwecke der Liquidation oder über eine Fortführung des Spielbetriebs der Alemannia zur Sanierung im Wege der Reorganisation. Das ist eine ganz wichtige Entscheidung. (über Form der Abstimmung und die notwendigen Mehrheiten mehr in Info 4)

Einnahmen dienen Finanzierung des Spielbetriebs
Ein positiver Fortführungsbeschluß setzt voraus, dass der Insolvenzverwalter belegen kann, dass die mit der Fortführung des Spielbetriebs verbundenen Kosten gedeckt sind oder voraussichtlich gedeckt werden können. Gesicherte Einnahmen aus Sponsoring und Werbung, aus dem Kartenverkauf sowie dem Verzehr von Speisen und Getränken etc. sind in Planrechnungen darzulegen und den voraussichtlich anfallenden Kosten gegenüber zu stellen. Alle Einnahmen dienen also zunächst der Finanzierung des Spielbetriebs!!!

Kauf von Dauerkarten schafft Planungssicherheit für die Alemannia
Also: Wer der Alemannia sofort helfen will, bucht und bestellt seine Dauerkarte, sobald der Verkauf freigeschaltet ist. Bezahlt wird wahlweise auf ein geschütztes Sonderkonto oder erst am 24.7.2013, wenn die Gläubigerversammlung die Fortführung beschlossen hat. Aus Vorverkauf und Vorbestellung können die voraussichtlichen Einnahmen abgeleitet werden, die Grundlage für die Planrechnungen sind. Denn die Relation zwischen (Dauerkarten-)Vorverkauf und Einzelticketverkauf ist relativ konstant und letztendlich vom sportlichen Erfolg abhängig.

Die Einzeltickets haben mangels Rabattierung natürlich auch ihren Vorteil, zumal die Alemannia jetzt keine Bugwelle von Altverbindlichkeiten durch Einnahmen aus dem Vorverkauf decken muss. Denn diese Verbindlichkeiten müssen zur Aufnahme in die Tabelle angemeldet und später aus anderen Mitteln quotal über den Insolvenzplan bedient werden.

gez. Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning

Rechtsanwalt

als Insolvenzverwalter

Verwendung von Cookies

Diese Seite nutzt Cookies für Google-Analytics. Sie können Cookies akzeptieren oder ablehnen und Ihre Entscheidung jederzeit ändern.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Ablehnen Akzeptieren

Einstellungen

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Ablehnen Akzeptieren
Cookie Einstellungen Historie

Historie

alles löschen Schließen