Mo, 22. Juli 2013

Informationen für Fans und Gläubiger Teil 4

Der Berichtstermin (1. Gläubigerversammlung)

Der Berichtstermin ist eine nicht-öffentliche Gerichtsverhandlung unter Leitung der verfahrensleitenden Rechtspflegerin des im Fall Alemannia zuständigen Amtsgericht Aachen.

Der Ablauf der Verhandlung ist gesetzlich vorgeschrieben:

- Teilnehmen dürfen Gläubiger, die Forderungen angemeldet haben und sich durch Personalausweis und eventuell  Handelsregisterauszug (gilt nur für Unternehmen bzw. Kapitalgesellschaften) legitimieren oder deren Vertreter, die eine gültige Vollmacht vorweisen können.

- Der Insolvenzverwalter berichtet über die wirtschaftliche Lage der Alemannia und die Ursachen der Insolvenz. Er hat darzulegen, ob Sanierungsaussichten bestehen und die Voraussetzungen für einen Insolvenzplan gegeben sind.

- Der Geschäftsführer der Alemannia und der Gläubigerausschuß sind berechtigt, eigene Stellungnahmen abzugeben

- Anschließend können Fragen zu den Berichten gestellt werden

- Danach stimmen die Gläubiger über die gesetzlich vorgeschriebenen Beschlüsse ab.

 

Es ist zu unterscheiden zwischen zwingend vorgeschriebenen Beschlüssen und fakultativen Beschlüssen.

Gesetzlich vorgeschriebene Beschlüsse:

- Die Gläubigerversammlung hat zu beschließen, ob das Unternehmen stillgelegt oder bis auf weiteres fortgeführt wird.

- Diese Entscheidung treffen die Gläubiger per Abstimmung. Es gilt die sogenannte Summenmehrheit. D.h. wenn alle abstimmenden Gläubiger zusammen Forderungen in Höhe von 10.000 € haben, dann kommt der Beschluß zustande, wenn für den Beschluß Gläubiger zustimmen, die zusammen  Forderungen in Höhe von 5.001 € besitzen

- Die Gläubigerversammlung muß entscheiden, ob der vom Gericht eingesetzte Gläubigerausschuß beibehalten werden soll. Die Versammlung kann auch anstelle der vom Gericht bestellten Mitglieder andere Mitglieder wählen. Auch dabei gilt die Summenmehrheit

 

Die Gläubigerversammlung kann aber muß nicht entscheiden:

- ob der Insolvenzverwalter beauftragt wird, einen Insolvenzplan zu erarbeiten

- ob ein anderer Insolvenzverwalter gewählt werden soll. Für diese Abstimmung (und nur für diese) ist eine doppelte Mehrheit erforderlich. Dafür muß sowohl die Kopfmehrheit der Gläubiger als auch die Summenmehrheit erzielt werden.

- Es können weitere Beschlüsse gefaßt werden, aber nur zu den Dingen, die das Gericht auf die Tagesordnung gesetzt hat.

 

Stimmrecht

Stimmrecht gewähren die angemeldeten Forderungen. Die Höhe wird  am Einlaß von den Mitarbeitern der Fa. STP, die auftragsgemäß das Abstimmungsverfahren mit Hilfe von Barcodes auf den Einlaßkarten durchführen, mitgeteilt. .

In Großverfahren mit mehr als 1000 Gläubigern ist es unmöglich, bis zum Berichtstermin alle angemeldeten Forderungen zu prüfen. In diesen Fällen werden noch nicht geprüfte  Forderungen zwangsläufig (vorläufig) bestritten. Im Vorfeld hat das Gericht bereits entschieden, diesen Forderungen generell ein Stimmrecht in Höhe von 50 % des angemeldeten Betrags zu gewähren.

 

Was ist geplant?

- Prof. Dr. Mönning als Insolvenzverwalter wird der Versammlung empfehlen, auf der Grundlage der dazu erstellen Planung die Fortführung der Alemannia Aachen GmbH zu beschließen. Dieser Empfehlung hat sich der Gläubigerausschuß auf seiner Sitzung am 19.7.2013 angeschlossen.

-           Es ist vorgesehen ,einen Insolvenzplan zu erstellen

-           Prof. Mönning hat sich bereit erklärt, das Amt als Insolvenzverwalter auch weiterhin zu übernehmen

-           Der Gläubigerausschuß soll beibehalten werden

-           Seine Mitglieder haben erklärt, auch weiterhin zur Verfügung zu stehen.

-           Mitglieder im Gläubigerausschuß sind:

 

* Aachener Bank eG, in der Person von Herrn Manfred Heitzer

* Bundesagentur für Arbeit, in der Person von Herrn Martin Heinrichs

* ASEAG-Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs AG , in der Person von Herrn Joachim Adler

* Herr Rechtsanwalt Johannes Klefisch, als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger

* Frau Monika Kuckelkorn als Vertreterin der Mitarbeiter

 

Aachen, im Juli 2013

 

gez. Prof- Dr. Rolf-Dieter Mönning

Rechtsanwalt

als Insolvenzverwalter Alemannia Aachen GmbH

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